Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: Neue Förderung der privaten Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot kommt am 01.01.2027: bis zu 540 € Förderung und 300 € extra pro Kind. Alle Fakten zum beschlossenen Gesetz im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: Neue Förderung der privaten Altersvorsorge
- Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorgedepot geht in die 2. Runde
- Soll ich mit meiner Altersvorsorge jetzt bis 2027 warten?
- Auf dem Laufenden bleiben
- Das Altersvorsorgedepot im Detail
- Ein kurzes Zwischenfazit
- Warum das Altersvorsorgedepot?
- Kurz zur History
- Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente
- Keine lebenslange Verrentung – warum ist das ein Vorteil?
- Keine Beitragsgarantie – auch das ist von Vorteil
- Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
- Wann startet das Altersvorsorgedepot?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Wer bekommt die Förderung?
- Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
- Kann ich das Geld vor der Rente abheben?
- So ist das Altersvorsorgedepot geplant
- Der Ausgangspunkt — Entwurf 09/2024
- Erste Konkretisierung — Entwurf 12/2025
- Weitere Anpassungen — Finanzausschuss 03/2026
- Was ist das Problem mit alten Riester-Verträgen?
Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: Neue Förderung der privaten Altersvorsorge
Update, Stand August 2026: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen. Nach dem Bundestag hat am 8. Mai 2026 auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg frei für den Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027. Wir haben diesen Artikel aktualisiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorgedepot ist als Teil der Riester-Reform geplant.
- Ziel ist es, die private Altersvorsorge durch steuerliche Begünstigungen und Zulagen zu fördern.
- Die Förderung soll auch bei Produkten wie Fonds oder ETFs greifen, um die Renditechancen des Kapitalmarkts zu nutzen.
Das Altersvorsorgedepot geht in die 2. Runde
Hello again! Nach dem Aus der Ampel-Koalition Ende 2024 hat die schwarz-rote Regierung unter Merz und Klingenbeil nun den nächsten Anlauf gestartet.
Die Einführung des staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ist ab dem 01.01.2027 geplant. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert: Neben Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung sollen künftig auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Zugang zur Förderung erhalten.
Soll ich mit meiner Altersvorsorge jetzt bis 2027 warten?
Das würden wir nicht empfehlen. Die Einführung des Altersvorsorgedepots hat sich ja schon einmal verschoben. Jetzt weiter abzuwarten, würde dich wertvolle Zeit und Rendite kosten.
Unser Tipp: Jetzt schon Geld zurücklegen, aber auf Flexibilität achten. Zum Beispiel mit einem Evergreen-Pocket zum Vermögensaufbau. Unsere Sparpläne sind jederzeit flexibel anpassbar. Sobald das AV-Depot eingeführt ist, kannst du den Sparplan darauf ausrichten.
Wie viel Förderung für dich persönlich drin ist, zeigt dir übrigens unser Förderrechner in einer Minute. Auf unserer Altersvorsorgedepot-Seite erfährst du außerdem, wie es beim Altersvorsorgedepot bei Evergreen weitergeht.
Auf dem Laufenden bleiben
Das Gesetz ist beschlossen: Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Ab Herbst 2026 zertifiziert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die ersten Produkte, ab dem 1. Januar 2027 kannst du dein Altersvorsorgedepot eröffnen. Falls du über den weiteren Verlauf informiert werden möchtest, trage dich gern in unseren Altersvorsorge-Newsletter ein.
Das Altersvorsorgedepot im Detail
Der neue Entwurf zum Altersvorsorgedepot ähnelt dem von 2024 in vielen Punkten. Neu ist aber, dass es einen Kostendeckel von 1 Prozent geben soll. Denn gerade die Höhe der Gebühren war bei vielen Riester-Verträgen ein Nachteil, der sich auch spürbar auf die Erträge auswirkte. Dieser Kostendeckel wurde in den vergangenen Wochen heftig diskutiert und nun von eigentlich geplanten 1,5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Eine Anpassung, der wir bei Evergreen sehr positiv gegenüberstehen.
Ein kurzes Zwischenfazit
Die Reform hat im Gesetzgebungsverfahren spürbar an Qualität gewonnen. Der niedrigere Kostendeckel, die bessere Förderung für Geringverdienende und die Öffnung für Selbstständige machen das Altersvorsorgedepot deutlich attraktiver als in den früheren Entwürfen. Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Am 8. Mai 2026 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist das Gesetz final, dem Start am 1. Januar 2027 steht nichts mehr im Weg. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Warum das Altersvorsorgedepot?
Kurz zur History
Um dem sinkenden Niveau der gesetzlichen Rente entgegenzuwirken, hatte die Ampel-Regierung 2024 auch die Umstrukturierung der Riester-Förderung in den Blick genommen. Ziel war es, die geförderte private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen.
Zentrales Element dabei: ein gefördertes Altersvorsorgedepot. Auf das sollen Anleger:innen monatlich einzahlen und sich so ein Finanzpolster für den Ruhestand aufbauen. Im September 2024 wurde ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber durch das vorzeitige Aus der Ampel-Koalition erstmal auf Eis gelegt wurde.
Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente
Es wird keine verpflichtende Kapitalgarantie oder lebenslange Verrentung wie bei den alten Riester-Produkten geben. Dadurch soll auch in rentablere Produkte wie Aktienfonds oder Aktien-ETFs eingezahlt werden können – ohne teuren Versicherungsmantel.
Und: Das Altersvorsorgedepot soll auch bei günstigen Anbietern wie Neo-Brokern oder digitalen Vermögensverwaltern möglich sein. Auch wer sich ganz ohne externe Beratung für einen Fonds oder ETFs entscheidet, soll die Förderung erhalten können.
Keine lebenslange Verrentung – warum ist das ein Vorteil?
Rentenversicherungen, die eine lebenslange „Leibrente“ anbieten, sichern sich durch großzügig kalkulierte Lebenserwartungen der Versicherten ab, die deutlich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Statistischen Bundesamtes liegen. Es ist also wahrscheinlich, dass man vor dem kalkulierten Alter verstirbt. Die übrige Versicherungssumme, die für die letzten Lebensjahre vorgesehen wäre, behält die Versicherung ein.
Keine Beitragsgarantie – auch das ist von Vorteil
Mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt bekommen – ein verlockendes Versprechen der Riester-Rente, das dazu aber noch etwas anderes garantiert: geringe Renditen. Den Anbietern bleibt kaum Spielraum, Kapital gewinnbringend anzulegen. Statt am Kapitalmarkt zu investieren, fließt das Geld in sicherere, festverzinste Wertpapiere, die kaum Erträge abwerfen.
Gut zu wissen: Das beschlossene Gesetz sieht neben dem garantiefreien Altersvorsorgedepot auch geförderte Produkte mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie vor. Die Wahl liegt bei dir. Warum wir die garantiefreie Variante für die meisten Sparziele überzeugender finden, hast du gerade gelesen: Die Garantie kostet Rendite. Bei 30 oder 40 Jahren Anlagedauer ist das zwischenzeitliche Auf und Ab der Kurse für die meisten das kleinere Risiko.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Am 1. Januar 2027. Das Gesetz ist seit Mai 2026 beschlossen, ab Herbst 2026 zertifiziert das Bundeszentralamt für Steuern die ersten Produkte.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr: 50 % auf deine ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf Beiträge bis 1.800 €. Dazu bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du unter 25 bist.
Wer bekommt die Förderung?
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, erstmals auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ob sich ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot lohnt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Alter, Kosten und Garantiewert deines Vertrags.
Kann ich das Geld vor der Rente abheben?
Die Förderung ist an die Altersvorsorge gebunden: Ausgezahlt wird frühestens ab 65. Dafür entfällt die Pflicht zur lebenslangen Verrentung, du kannst flexibler über Auszahlungspläne entscheiden.
Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert deiner Anlage kann auch fallen. Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung.
So ist das Altersvorsorgedepot geplant
- Zulässige Anlageprodukte: ETFs, Fonds und Anleihen
- 50 % Förderung auf die ersten 360 €
- 25 % Förderung auf 360,01 € bis 1.800 €
- Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 €
- Kinderzulage: 100 % deiner Eigenbeiträge, max. 300 € pro Kind und Jahr. Volle Zulage schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat
- einmalig 200 € Sonderprämie für Berufsanfänger:innen unter 25 Jahren
- Mindesteinzahlung für Förderberechtigung: 120 €/Jahr
- Erträge in der Ansparphase unversteuert, versteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand
- Keine Garantieverpflichtung, keine Verrentungspflicht bis Lebensende
- Förderberechtigt: Pflichtversicherte, Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Stand: final beschlossenes Gesetz (Bundesrat-Zustimmung am 08.05.2026)
Der Ausgangspunkt — Entwurf 09/2024
Erster Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge („Altersvorsorgedepot“), vorgestellt im September 2024.
- Förderlogik: 20 % auf jeden eingezahlten Euro
- Max. Förderung: bis zu 600 € pro Jahr
- Anlageprodukte: ETFs, Fonds und Einzelaktien
- Zielgruppe: Pflichtversicherte, perspektivisch auch Selbstständige
- Kosten: kein Kostendeckel vorgesehen
Der Entwurf kam aus dem Bundesfinanzministerium und sollte die Riester-Rente durch ein einfacheres, kapitalmarktbasiertes Modell ersetzen. Gescheitert ist er vor allem aus politischen Gründen: Nach dem Bruch der Ampelkoalition fehlte die Mehrheit für eine Umsetzung.
Erste Konkretisierung — Entwurf 12/2025
Überarbeiteter Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung, mit stärkerem Fokus auf Begrenzung und Regulierung.
- Förderlogik: 30 % bis 1.200 €, danach 20 % bis 1.800 €
- Max. Förderung: 480 € pro Jahr
- Anlageprodukte: ETFs, Fonds, Anleihen (keine Einzelaktien mehr)
- Zielgruppe: nur noch Pflichtversicherte
- Kosten: Kostendeckel von 1,5 %
Nach dem Scheitern des ersten Entwurfs wurde die Reform neu aufgesetzt und im Dezember 2025 vom Kabinett beschlossen. Ziel war ein einfacheres, transparenteres und kostengünstigeres System, das die Riester-Rente ersetzt. Dafür wurde das Modell stärker reguliert und standardisiert – mit klaren Kostenbegrenzungen und vereinfachter Förderung.
Weitere Anpassungen — Finanzausschuss 03/2026
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses im Gesetzgebungsverfahren mit gezielten Änderungen an Förderung und Rahmenbedingungen.
- Förderlogik: 50 % bis 360 €, danach 25 % bis 1.800 €
- Max. Förderung: 540 € pro Jahr
- Kosten: Kostendeckel von 1,0 %
- Zielgruppe: Pflichtversicherte und Selbstständige
- Ausblick: ab 2029 voraussichtlich 35 % in der ersten Förderstufe
- Außerdem soll ein öffentlicher Träger über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ein eigenes Standarddepot anbieten. Eine neue Option neben privaten Anbietern wie Evergreen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Regierungsentwurf nochmals angepasst. Der Finanzausschuss hat zentrale Punkte nachgeschärft. Damit wurde das Modell sowohl sozialpolitisch attraktiver als auch breiter zugänglich. Diese Fassung haben Bundestag (27. März 2026) und Bundesrat (8. Mai 2026) beschlossen.
Was ist das Problem mit alten Riester-Verträgen?
Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um einen Teil der Verantwortung für die finanzielle Vorsorge für den Ruhestand auf die Bürger:innen zu übertragen. Die Förderung ist streng reguliert und kann nur mit teuren Fonds oder Versicherungsprodukten in Anspruch genommen werden. Der hohe Verwaltungsaufwand treibt die Produktkosten fürs „Riestern“ weiter in die Höhe.
Die Kosten werden nicht nur von Sparer:innen getragen, sondern auch auf die staatlichen Zulagen erhoben. Dadurch fließen hohe Summen aus der Staatskasse in die Taschen der Privatunternehmen, anstatt den Renter:innen zugutezukommen. Ein lukratives Geschäft für Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften.
Die Riester-Verträge werden mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. Da dieser seit der Einführung der Förderung stark gesunken ist, lohnen sich Riester-Verträge mittlerweile nur noch in den seltensten Fällen.
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.