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Nachhaltigkeit

Fonds gemäß Artikel 8: Was steckt dahinter?

Die EVERGREEN-Fonds sind nachhaltig - genauer gesagt Artikel 8 Fonds. Hier erfährst Du, was diese Klassifizierung genau bedeutet und wie wir sie umsetzen.

Nahaufnahme einer Ampel vor hellem Himmel, die auf Grün geschaltet ist
Inhaltsverzeichnis
  1. Die Offenlegungsverordnung der EU
  2. Die 3 Kategorien von Finanzprodukten
  3. Die Klassifizierung des Evergreen Stable World Fund
  4. Nachhaltigkeit als Unternehmen
  5. Artikel 6: Sonstige Finanzprodukte
  6. Artikel 8: „Hellgrüne“ Finanzprodukte
  7. Artikel 9: „Dunkelgrüne“ Finanzprodukte

Der Evergreen Stable World Fund fördert ökologische/soziale Merkmale, denn er ist gemäß Artikel 8 (SFDR) klassifiziert. Diese Klassifizierung entspringt der „Offenlegungsverordnung“ (SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation) der EU, die seit dem 10. März 2021 gilt. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor dazu, transparent darzulegen, wie nachhaltig ihre Produkte sind. Was genau hinter Fonds gemäß Artikel 8 steckt und welche Vorteile sich daraus für dich ergeben, erfährst du hier.

Die Offenlegungsverordnung der EU

Um die Grundsätze aus der UN-Agenda zur nachhaltigen Entwicklung bis 2030 sowie die Ziele des Pariser Klimaabkommens strenger zu verfolgen, hat die Europäische Union (EU) im März 2018 den EU-Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung“ veröffentlicht. Eine der darin enthaltenen Regularien ist die sogenannte Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088). Wie der Name schon vermuten lässt, beinhaltet diese nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs- und Transparenzpflichten für alle Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen. Anlegerinnen und Anlegern soll es durch die neue Verordnung erleichtert werden, unterschiedliche Finanzprodukte in den EU-Ländern in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft miteinander zu vergleichen. Außerdem soll durch die neuen Pflichten sogenanntes „Greenwashing“ verhindert werden. Finanzprodukte werden im Zuge dieser Offenlegungsverordnung zukünftig in 3 Kategorien unterteilt.

Die 3 Kategorien von Finanzprodukten

Die Klassifizierung des Evergreen Stable World Fund

Der Evergreen Stable World Fund-Fonds ist ein Fonds gemäß Artikel 8 – umgangssprachlich auch als ‚hellgrün‘ bezeichnet. Die Umsetzung der Artikel-8-Klassifizierung erfolgt bei uns durch mehrschichtige Screening-Prozesse, in denen wir unsere Anlageinstrumente nach strengen ESG-Kriterien filtern. Durch diese Kriterien schließen wir konsequent Industrien und Branchen aus, die einen schädlichen Einfluss auf die Umwelt oder Gesellschaft haben. Das funktioniert besonders gut, weil wir in unseren eigenen Fonds eben auch komplett eigenständig entscheiden können, in welche Unternehmen, Branchen oder Länder das Geld investiert wird. Wir möchten in unseren Fonds aber nicht nur Schädliches ausschließen, sondern auch Gutes aktiv fördern. Genauer gesagt: Wir wollen, dass das Anlagevolumen unserer Fonds auch positiven Impact generiert. Deshalb besteht ein großer Teil unserer Fonds aus sogenannten Impact Investments, also wirkungsorientierten Investitionen, die einen nachweisbaren Mehrwert für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft haben.

Nachhaltigkeit als Unternehmen

Aber damit nicht genug. Wir sind davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit nur ganzheitlich funktioniert. Denn was bringt ein nachhaltiges Produkt, wenn das Unternehmen dahinter nicht nachhaltig agiert? Deshalb nimmt Evergreen auch als Unternehmen seine gesellschaftliche und ökologische Verantwortung wahr:

  • Als Unternehmen sind wir eine B Corp™. So möchten wir aktiv zu einer verantwortungsbewussten, ökologisch nachhaltigen und sozial fairen Wirtschaft beitragen.
  • Seit Juni 2021 sind wir Unterzeichner des UN Global Compacts und haben uns damit verpflichtet, die darin enthaltenen 10 Prinzipien in unser tägliches Handeln als Unternehmen zu integrieren und die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen maßgeblich zu fördern.
  • Als Unternehmen messen wir unsere CO₂-Emissionen jährlich und gleichen die unvermeidbaren Emissionen durch Klimaschutzbeiträge aus. Wie wir dabei vorgehen, liest du in unserer CO₂-Bilanz.

Artikel 6: Sonstige Finanzprodukte

Nach Artikel 6 der EU-Offenlegungsverordnung müssen alle Fonds Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Das gilt sowohl für nachhaltige als auch nicht-nachhaltige Fonds. Fonds, die nach Artikel 6 klassifiziert werden, gelten als „normale“ Fonds und legen keinen oder keinen offiziellen Wert auf Umwelt- oder Ethikaspekte.

Artikel 8: „Hellgrüne“ Finanzprodukte

Fonds gemäß Artikel 8 berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente. Manchmal werden diese Art Fonds auch als ESG-Produkte beworben.

Artikel 9: „Dunkelgrüne“ Finanzprodukte

Fonds mit einer Artikel-9-Klassifizierung müssen mit ihren Anlageinstrumenten explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Das können zum Beispiel die Reduktion von CO₂-Emissionen oder soziale Verbesserungen sein.

Nun mag sich die Frage stellen, warum unser Fonds zwar ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt und Impact generiert, aber keine Artikel-9-Klassifizierung hat.

Die Antwort hierfür ergibt sich daraus, dass die Sicherheit unserer Anleger:innen für uns oberste Priorität hat. Eine Artikel-9-Klassifizierung würde uns einen großen Teil an Flexibilität im Anlageprozess nehmen, die aber notwendig ist, um unseren Fonds so sicher wie möglich zu gestalten.

Durch unsere eigenen, strengen ESG-Kriterien und den mehrschichtigen Auswahlprozess können wir allerdings genauestens steuern, worein unsere Evergreen-Fonds investieren. Darüber hinaus sorgen wir mit unseren Impact Investments für einen größtmöglichen positiven Mehrwert, aber eben ohne Einbußen bei der Sicherheit.

Im Klartext bedeutet das: Während bei einem Fonds gemäß Artikel 9 100 % Impact benötigt wird, setzen wir auf einen Anteil von 40–60 % Impact in Kombination mit konsequent nachhaltigen Anlageinstrumenten. So begegnen wir Greenwashing-Risiken konsequent, und unsere Kund:innen profitieren von einem hohen Sicherheitsanspruch.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.